Kein medizinischer Eingriff ohne Risiko: Komplikationen können auch bei Schönheitsoperationen durch erfahrene Chirurgen auftreten. Über die jeweiligen Risiken müsse die Patienten vor der Behandlung schonungslos aufgeklärt werden - dazu ist der Arzt rechtlich verpflichtet. Aber nicht alle unerwünschten Folgen sind normale Risiken, nicht selten steckt auch Pfusch dahinter.
Nasenkorrektur: Dabei kann es u.a. zur Abstoßung eines Implantats kommen, Eiterungen durch Infektionen und einer erschwerten Nasenatmung.
Augen-OP: Werden Tränensäcke entfernt, können Narben z.B. das Unterlid verziehen.
Facelifting: Großes Risiko besteht, wenn z.B. die Nerven verletzt werden: Lähmung einer Gesichtshälfte, des Mundwinkels oder des Oberlids. Weitere Komplikationen: ein asymmetrisches oder maskenhaftes Gesicht.
Lagerbehandlung kann zu Pigmentstörungen, Verbrennungen, Narbenbildung und langanhaltender Hautrötung führen.
Fettabsaugen: Unter der Haut können sich Dellen bilden, Verfärbungen oder Nekrosen (Gewebeschäden) treten möglicherweise auf.
Brust-Operation: asymmetrische Brüste, Durchblutungsstörungen, Störung des Feingefühls, Schwierigkeiten beim Stillen und geplatzte Prothesen, die ersetzt werden müssen.
Wer schön sein will, muß bei Operationen mit hohen Kosten rechnen. Doch in einigen Fällen übernehmen die Krankenkassen die Bezahlung. Grundsätzlich dann, wenn eine Krankheit vorliegt, z.B. bei Rücken- und Haltungsproblemen durch zu große und schwere Brüste. Patienten sollten vor einer Behandlung mit ihrer Krankenkasse reden, denn über eine Übernahme der Kosten werde immer nur im Einzelfall entschieden.
Natürliche Schönheitsfehler wie eine schiefe Nase werden normalerweise nicht auf Kosten der Kasse korrigiert. Eine solche Operation gilt als kosmetische Behandlung. Ausnahme: gesundheitliche Probleme - z.B. wenn eine krumme Nase die Atmung einschränkt. Dann zahlt die Kasse.
Selbstverursachte Schönheitsfehler wie Tätowierungen - typische Jugendsünden, die man wieder loswerden möchte-, oder häßliche Narben, die durch Piersingringe entstanden sind, werden nicht auf Kosten der Kasse entfernt. Der Patient muß die Entfernung wie auch die Behandlung bei Entzündung der Stellen selbst bezahlen.
Schönheitsfehler nach Unfällen oder als Folgen von Erkrankungen werden in der Regel als Kassenleistung behandelt. Darunter fallen z.B. die Beseitigung von Verbrennungsnarben sowie die Wiederherstellung einer Brust nach einer Tumorbehandlung.